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Bethesda: Droht mit Klage, weil jemand sein Spiel weiterverkaufen will

Von Wladislav Sidorov - News vom 11.08.2018 09:40 Uhr

Bethesda hat einer Privatperson aus den Vereinigten Staaten mit Klage gedroht, sollte er versuchen, ein PS4-Spiel weiterzuverkaufen. Es handelte sich um eine ungeöffnete Kopie von The Evil Within 2. Das berichtet das US-amerikanische Magazin Polygon.

Vom Gebrauchtmarkt profitieren Publisher in der Regel nie und dennoch ist der Markt gigantisch – und sogar vom Gesetzgeber geschützt. Einigen Unternehmen ist das verständlicherweise ein Dorn im Auge, Bethesda droht nun sogar mit Klage. Das berichtet das US-amerikanische Polygon-Magazin.

Das Unternehmen kontaktierte kürzlich einem Privatverkäufer, der eines seiner Spiele im Amazon Marketplace weiterverkaufen wollte. Hierbei handelt es sich übrigens um Amazons Pendant zu eBay, das sowohl gewerblich als auch privat genutzt werden kann.

Klageschrift statt Klagemauer

Der Verkäufer wollte eine noch ungeöffnete PS4-Kopie von The Evil Within 2 weiterverkaufen, für die er keinen Nutzen mehr hatte. Grund dafür ist, dass er sich kurz nach Kauf dazu entschieden hat, doch keine PlayStation 4 zu erwerben. Logischerweise konnte er mit dem Spiel auch nichts mehr anfangen.

Bethesda verlangte in dem Brief die sofortige Depublizierung des Verkaufsangebots, heißt es. Zusätzlich stellte der Publisher eine Telefonnummer zur Verfügung, unter der Verkäufer Kontakt aufnehmen könnten. Dies deutet darauf hin, dass gleich mehrere Privatverkäufer abgemahnt werden.

Klage ohne Argumente

Sollte der Privatverkäufer nicht kooperieren, droht Bethesda mit einer Klage. Das Unternehmen argumentiert damit, dass es sich bei ihm nicht um einen authorisierten Händler handle, der somit illegal aggiere. Zudem sei man der Ansicht, dass die Erwähnung, das Spiel wäre "neu" und nicht "gebraucht", irreführende Werbung darstelle. Grund dafür ist, dass er keine Garantie anbiete und somit gegen Verbraucherrechte verstöße.

Die Klage werde dazu führen, dass der Verkäufer damit rechnen müsse, ausgefallene Profite, eine Kompensation, Anwaltskosten und weitere Kosten bezahlen zu müssen. Wir wollen noch einmal erwähnen, dass der Weiterverkauf von Spielen vollkommen legal ist.

Merkwürdig: Andere Händler listen ihr Spiel weiterhin auf Amazon. Es dürfte aber nur eine Frage der Zeit sein, bis auch sie abgemahnt werden.

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