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Steam: 14-tägiges Rückgaberecht in Europa wird direkt wieder ausgehebelt

Von Patrik Hasberg - News vom 18.03.2015 09:51 Uhr
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Die angepassten Nutzungsbedingungen von Steam richten sich an geltendes EU-Recht und räumen dem Kunden ein 14-tägiges Rückgaberecht ein. Allerdings wird dieses beim Kauf eines Titel direkt wieder ausgehebelt und entpuppt sich somit als reine Lachnummer.

Die dazugehörigen Diskussionen gibt es schon seit längerer Zeit. Valve musste sich in den vergangenen Monaten einiges an Kritik anhören und wurde sogar von der EU dazu aufgefordert, die Nutzungsbedingungen von Steam zu aktualisieren.

Nun geht aus den angepassten Nutzungsbedingungen auf Steam hervor, dass Kunden in Europa ab sofort ein 14-tägiges Rückgaberecht nach dem Kauf eingeräumt wird:

"Wenn Sie ein in der EU ansässiger Abonnent sind, sind Sie berechtigt, einen Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen oder bis zu dem Zeitpunkt kostenfrei und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, in dem Valve mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung mit der Erfüllung seiner Pflichten begonnen hat und Sie zugleich anerkannt haben, dass sie hierdurch ihr Widerrufsrecht verlieren, je nachdem welches der beiden obigen Ereignisse zeitlich zuerst eintritt. Deshalb werden Sie im Zuge des Bestellvorgangs darüber informiert, wann wir mit der Vertragserfüllung beginnen und darum gebeten, ihre ausdrückliche Einwilligung zur verbindlichen Geltung des Vertrags zu erteilen."

So weit, so gut. Allerdings hebelt Valve dieses Rückgaberecht mit einem kleinen Trick direkt wieder aus. Was sich in der Theorie also durchaus vernünftig und Kundenfreundlich anhört, entpuppt sich in der Praxis als eine reine Lachnummer. Die Kollegen der Gamestar haben sich das vermeintliche Rückgaberecht genauer angeschaut und herausgefunden, dass es mit dem Kauf sofort wieder ausgehebelt wird. Erwirbt man einen Titel, muss der Käufer ausdrücklich auf sein erklärtes Rückgaberecht verzichten, ehe der Kauf abgeschlossen ist.

Damit sind die Nutzungsbedingungen zwar an geltendes EU-Recht angepasst worden, der Kunde hat davon allerdings überhaupt nichts.

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Schreiberling, Spieleentdecker, praktizierender Perfektionist und Mann fürs Grobe. Außerdem laufender Freizeit-Hobbit, der Katzen liebt. – Hunde gehen auch. „Auch sonst eigentlich ganz ok“.
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