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Artikel 13: Wie, wer, was und warum: Die Chronologie einer umstrittenen Urheberrechtsreform

Von Wladislav Sidorov - Special vom 23.03.2019 10:16 Uhr

Die Gesetzgebung innerhalb der Europäischen Union ist sehr komplex. Damit eine Verordnung, Richtlinie oder Beschluss beziehungsweise eine Empfehlung auf den Weg gebracht wird, erfordert es die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten, Experten und Abgeordneten. Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union haben die Mitgliedsstaaten vereinbart, wie ein solches Gesetz in Kraft treten kann.

Bei der Urheberrechtsreform und somit auch bei Artikel 13 handelt es sich, wie eingangs erwähnt, um eine Richtlinie. Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. Sie ist die „schwächere“ Version der Verordnung, die in allen ihren Teilen verbindlich ist und unmittelbar in jedem einzelnen Mitgliedsstaat gilt.

An der Urheberrechtsreform sind die folgenden Institutionen der Europäischen Union beteiligt:

Die Europäische Kommission ist gewissermaßen die Regierung der Europäischen Union und ist als einzige der drei Instanzen dazu in der Lage, ein neues Gesetz konkret vorzuschlagen. Sie hat durch den Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker dafür gesorgt, dass eine Urheberrechtsreform geplant wird. Die Kommission überprüfte mehrere Jahre lang, wie dies möglich sein könnte und ermittelte im Zuge dessen die Interessen im allgemeinen Urheberrecht, der einzelnen Plattformen und zuletzt der Mitglieder der Verwertungsketten sowie der Bürger.

Ein erster Entwurf der Richtlinie wurde dann dem Rat der Europäischen Union vorgelegt, genauer gesagt dem „Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten“. Der Rat der EU vertritt die einzelnen Regierungen sowie deren Minister, die zu ihren jeweiligen Fachbereichen Entscheidungen treffen müssen und wird deshalb auch oft „Ministerrat“ genannt. Die Mitglieder des „Ausschusses der Ständigen Vertreter“ bereiten die Arbeit des Rates vor und vertreten dabei auch weisungsgebunden die Interessen ihrer Staaten.

Der Rat der EU stimmte dem Entwurf mehrheitlich zu und übergab ihn im Anschluss an das Europäische Parlament, das zusammen mit dem Rat der EU das Hauptbeschlussorgan für Gesetze darstellt. Nur wenn beide Institutionen das Gesetz annehmen, wird es auch in Kraft treten.

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments las nun über den Entwurf und stimmte ihm größtenteils zu. Die Ausschüsse stellen im EP im Grunde genommen Expertenrunden dar und können Anträge für Gesetzesänderungen einreichen, selbst an einem Gesetz mitwirken und mit dem Rat der EU verhandeln. Jedoch waren und sind nicht alle Mitglieder des Rechtsausschusses mit dem Entwurf zufrieden.

Wir stellen euch auf der nächsten Seite einige Personen vor, die etwas mit der Urheberrechtsreform zu tun haben.

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