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Netzkultur: GEMA – Lizenzgebühren für das Einbinden von YouTube-Videos

Von Patrik Hasberg - News vom 05.02.2014 19:10 Uhr
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Laut der GEMA sowie der AKM soll die Einbindung von YouTube-Videos kostenpflichtig werden, da Lizenzgebühren anfallen würden. Derzeit prüft der Europäische Gerichtshof die Sachlage.

Wie golem.de berichtet, möchte die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) Gebühren für das Einbetten von YouTube-Video auf Webseiten und sozialen Netzwerken verlangen. So stellen nach Ansicht der GEMA einfache Hyperlinks keine Nutzung der Videos der von der Gesellschaft vertretenden Künstler dar, die Einbindung von YouTube-Video sowie deren Inhalt allerdings schon. Deswegen solle die Einbettung von solchen Inhalten laut der GEMA lizenziert werden müssen.

"Wir sehen das wie die AKM. Einfache Hyperlinks sind keine relevante Nutzungshandlung. Ohne diese würde das Internet nicht funktionieren. Embedded Content, bei dem für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt, sollte hingegen lizenziert werden", so GEMA-Sprecherin Ursula Goebel.

Die österreichische Gesellschaft für Autoren, Komponisten und Musiker (AKM) hatte sich erst kürzlich für eine solche Regelung ausgesprochen. Innerhalb eines Fragebogens, um Meinungen zur Prüfung des Urheberrechts in der EU zu sammeln, beantwortete die AKM, die Frage ob Links zu urheberrechtlich geschütztem Material kostenpflichtig sein solle, mit "Ja". Erst später wurde zwischen der Nutzung eines Hyperlinks und der Einbindung eines YouTube-Videos klar unterschieden. Die Nutzung eines Hyperlinks stelle demnach keine urheberrechtlich relevante Handlung dar.

Zu bedenken ist allerdings, dass Video-Plattformen wie YouTube bereits Lizenzgebühren an die GEMA zahlen. Würden nun auch für die Einbindung von YouTube-Videos Lizenzkosten anfallen, würde man für ein und dasselbe Video doppelt zahlen.

Derzeit prüft der Europäische Gerichtshof die Sachlage mit Absprache von Bürgern und verschiedenen Interessensgemeinschaften. Die Gema will die Entscheidung abwarten und gegebenenfalls entsprechende Schritte einleiten.

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Schreiberling, Spieleentdecker, praktizierender Perfektionist und Mann fürs Grobe. Außerdem laufender Freizeit-Hobbit, der Katzen liebt. – Hunde gehen auch. „Auch sonst eigentlich ganz ok“.
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