Seit der Schlägerei hinter Halle acht auf der gamescom ist es ruhig um die beiden beteiligten Parteien Tanzverbot und Orangemorange geworden. Nun scheint die Situation erneut zu eskalieren.
Orangemorange hat die Adresse des Streamers geleakt und bezichtigt ihn des Drogenkonsums. Das kann ernsthafte Folgen für den Casinostreamer haben. Muss er jetzt ins Gefängnis?
Tanzverbot: Adresse geleakt, Drogentest gefordert
Über mehrere Tage hinweg hat sich der Beef zwischen Orangemorange und Tanzverbot intensiviert. Einer der hauptsächlichen Auslöser war, dass Tanzverbots Freundin immer wieder von dem Casionostreamer beleidigt und in die Angelegenheit hineingezogen wurde. Der wiederum behauptet, dass das Lügen seien und Tanzi einen „Haartest“ machen sollte.
Was ist ein Haartest? Mit einem sogenannten Haartest wird der Konsum von Kokain nachgewiesen. Teile der Substanzen können sich im Haar einlagern und so monatelang nachgewiesen werden. Orangemorange spielt in seinem Tweet eindeutig auf einen angeblichen Drogenkonsum seitens Tanzverbot an.
Gegipfelt sind die Sticheleien letztendlich damit, dass der 29-jährige Streamer die Adresse von Tanzverbot leakt. Dabei gibt er an, eine neue Wohnung zu suchen, die scheinbar zufällig genau dort ist, wo auch Tanzverbot wohnt. Im Stream war die genaue Adresse und Lage zu sehen.
Orangemorange behauptet, das sei ein Versehen gewesen und er hätte nicht gewusst, dass Tanzi dort wohnt. Es existiert jedoch ein Clip, in dem er zugibt die Adresse zu kennen.
Orangemorange: Mit welcher Strafe muss er rechnen?
Unser aller Lieblingsanwalt im Internet, Christian Solmecke, hat sich die Situation genau angeschaut und analysiert, was da nun alles auf Orangemorange zukommen könnte.
Bezüglich des vorgeworfenen Drogenkonsums würden die Artikel zur Verleumdung und üblen Nachrede zum Tragen kommen. Bei diesen Tatbeständen geht es darum, falsche Tatsachen zu behaupten und den Ruf eines Menschen zu beschmutzen. Beides kann, wenn es von Tanzverbot angezeigt wird, eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
„Bei diesen beiden Delikten müsste Tanzverbot aber Strafantrag stellen. Das sind Antragsdelikte, das heißt ohne, dass da von Tanzverbot ein Strafantrag kommt, passiert da nichts.“
Bezüglich der geleakten Adresse zieht Solmecke die Datenschutzgrundverordnung heran. Die Veröffentlichung der Adresse fällt unter die Datenverarbeitung und muss vom Betroffenen eingewilligt werden. Tanzverbot hat einen Anspruch auf finanziellen Schadenersatz.
Ob Orangemorange ins Gefängnis muss oder alle Delikte mit einer mehr oder weniger hohen Geldstrafe bestraft werden, bleibt unklar, bis es ein Verfahren und eine Verurteilung gibt.