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Netzkultur: EU-Parlament lehnt Artikel 11 und 13 ab, vorerst keine Upload-Filter

Von Wladislav Sidorov - News vom 05.07.2018 13:44 Uhr

Das Parlament der Europäischen Union hat die Reform des Urheberrechts vorerst abgelehnt. Eine knappe Mehrheit sprach sich gegen Artikel 11 und 13 aus. Die Debatte um sogenannte Upload-Filter ist damit aber noch längst nicht beendet.

Die Reform des auf europäischer Ebene währenden Urheberrechts ist längst überfällig, doch der erste Entwurf sorgte international für enorme Kritik. In der heute erfolgten Abstimmung sprach sich eine knappe Mehrheit des EU-Parlaments nun gegen die Änderungen aus.

318 Abgeordnete stimmten gegen den Entwurf, 278 dafür, 31 enthielten sich. Der Einsatz sogenannter Upload-Filter und eines Leistungsschutzrechts wurde somit vorerst abgelehnt.

Ablehnung durch das Parlament

Entworfen wurde die Reform vom Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments, die Ablehnung kommt somit durchaus überraschend. Bei Abstimmungen folgten die Abgeordneten in der Regel der Vorlage des zuständiges Gremiums.

Wäre eine Zustimmung erfolgt, hätte der Rechtsausschuss Verhandlungen mit dem Europäischen Rat aufgenommen. Erst dann könnte die Umsetzung der überarbeiteten Rechtslage in Kraft treten.

Der umstrittene Upload-Filter

Der zu reformierende Artikel 13 hätte dafür gesorgt, dass Betreiber von Webseiten nutzergenerierte Uploads vorab prüfen müssen, um sicherzustellen, dass diese über keine urheberrechtlich geschützten Inhalte verfügen. Darunter würden auch Memes, GIF-Sequenzen aus Serien und Filmen oder kurze Soundausschnitte fallen. Bislang ist es so, dass Urheberrechtsverletzungen gemeldet werden müssen, bevor sie entfernt werden.

Da eine manuelle Prüfung unmöglich ist, wären sowohl kleine als auch große Webseiten dazu genötigt, sogenannte Upload-Filter zu aktivieren. Diese könnten zur flächendeckenden Zensur führen, monieren Kritiker wie die Piratenpartei-Abgeordnete Julia Reda.

Das unter Artikel 11 fallende Leistungsschutzrecht, das in ähnlicher Form bereits in Deutschland existiert, sorgte ebenfalls für Kritik. Verlage und Webseitenbetreiber sollten dadurch in der Lage sein, Geld zu verlangen, sobald auch nur kleinste Teile ihrer Arbeit wiederverwendet werden. Dazu gehören auch die auf Google vorzufindenden Anreißer für Online-Artikel. Als Unterstützter des Leistungsschutzsrechts gilt hierzulande vor allem der Axel-Springer-Verlag.

Ablehnung durch die Bundesregierung

In Deutschland sprachen sich sowohl die Bundesregierung als auch führende Netzpolitiker gegen Artikel 13 aus. Mit dabei sind auch die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thomas Jarzombek, Nadine Schön, Peter Tauber und Tankred Schipanski sowie Digitalstaatsministerin Dorothee Bär.

Die Regierungspartei stellt sich somit sogar gegen den eigenen CDU-Abgeordneten Axel Voss, der Teil des Rechtsausschusses und treibende Kraft der Reform ist. Er verteidigte diese bis zuletzt und kritisierte, dass der Großteil der Kritik auf nicht haltbaren Argumenten basiere.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Zu bedenken ist, dass die Reform noch nicht ganz vom Tisch ist. In der Sommerpause können die Abgeordneten des Europäischen Parlaments Änderungsanträge zum Entwurf stellen. Diese ist bislang nämlich lediglich pausiert, nicht vollständig gestoppt.

Im September wird dann eine weitere Abstimmung zur höchstwahrscheinlich dann überarbeiteten Fassung stattfinden, in der die endgültige Position des Parlaments bestimmt wird. Sollte der Entwurf dort erneut scheitern, würde er wahrscheinlich komplett vom Tisch sein.

Falls ihr mehr zu Artikel 13 lesen wollt, empfehlen wir euch unseren ausführlichen Hintergrund-Artikel:

NetzkulturNetzkultur: Was bedeutet Artikel 13 eigentlich?

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