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Netzkultur: Was bedeutet Artikel 13 eigentlich?

Artikel 13 könnte tatsächlich bald beschlossene Sache sein. Im zuständigen Ausschuss ist die Reform, die Uploadfilter für das Internet vorsieht, bereits angenommen worden. Die finale Abstimmung durch das Parlament findet voraussichtlich Ende März oder Anfang April statt, also einen Monat vor den Europawahlen am 26. Mai. Sollte die Europäische Union Uploadfilter tatsächlich erfolgreich durchsetzen, wird das freie Internet eine grundlegende Veränderung erfahren.

Update vom 20. Februar 2019

Es scheint immer wahrscheinlicher, dass Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform und damit Upload-Filter kommen werden. Alle Infos zu der aktuellen Lage, lest ihr hier. Auf PlayNation halten wir euch zudem regelmäßig auf dem Laufenden.

Artikel 13Artikel 13: Twitch kündigt neuen Livestream zur Urheberrechtsreform an

Originalmeldung vom 26. Juni 2019

Das Ende des freien Internets?

Derzeit findet in Russland die Fußball-Weltmeisterschaft statt. Das gesellschaftliche Großereignis steht im Fokus des Interesses der meisten Deutschen. Dass ein Ausschuss im EU-Parlament derzeit allerdings das europäische Urheberrecht grundlegend verändern möchte und der Weg frei für Uploadfilter und das sogenannte Leistungsschutzrecht werden könnte, ist vielen Internetnutzern überhaupt nicht klar.

Um es klar verständlich auf den Punkt zu bringen: Sollte die umstrittene Reform tatsächlich beschlossen und umgesetzt werden, ist nicht nur die Meinungsfreiheit in Gefahr. Die Neuregelung würde das Ende des freien Internets bedeuten. Mittlerweile ist die Reform „Uploadfilter“ im Ausschuss mit deutlicher Mehrheit von 15 zu 10 Stimmen angenommen worden.

Nun wird Anfang Juli das Parlament über den Vorschlag abstimmen. Änderungen sind also generell noch möglich, allerdings orientiert sich das Parlament meistens an dem Votum des entsprechenden Ausschusses. Eine endgültige Fassung müsste nach einem Beschluss unter dem Parlament, den EU-Staaten sowie der Kommission im sogenannten Trilog verhandelt werden.

Petition: Rettet das Internet!

Was bedeutet Artikel 13?

Doch was genau beschreibt der oft zitierte Artikel 13 eigentlich genau?

Dieser Artikel sieht vor, dass Onlineplattformen zukünftig in die Pflicht genommen werden, urheberrechtlich geschütztes Material durch einen Uploadfilter zu durchsichten. Dies hätte jedoch weitreichende Konsequenzen und würde dazu führen, dass der freie Informationsfluss im Internet deutlich eingeschränkt werden würde.

Beispielsweise würden entsprechende Video- und Streaming-Plattformen bereits während des Uploadvorgangs überprüfen, ob ein Video urheberrechtlich geschützte Inhalte enthält. Ist ein Video tatsächlich urheberrechtlich geschützt, so muss dieses entweder gesperrt werden oder aber der Uploader muss eine geeignete Lizenz erwerben. YouTube beispielshalber verfügt bereits über ein solches Content-ID-System, das sich durch die teils willkürliche Filterung von Inhalten unter Influencern und Videokünstlern innerhalb kürzester Zeit einen negativ behafteten Namen gemacht hat.

Artikel 13 bezieht sich auf alle Urheberrechtsverletzungen. Filter, die dazu fehlerfrei in der Lage wären, gibt es bislang nicht einmal. Schließlich sind die technischen Anforderungen hier noch einmal deutlich höher. Schon jetzt werden regelmäßig legale Inhalte fälschlicherweise von YouTube erkannt und gesperrt oder demonetarisiert.

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Patrik Hasberg

Schreiberling, Spieleentdecker, praktizierender Perfektionist und Mann fürs Grobe. Außerdem laufender Freizeit-Hobbit, der Katzen liebt. – Hunde gehen auch. „Auch sonst eigentlich ganz ok“.

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