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Netzkultur: Was bedeutet Artikel 13 eigentlich?

Von Patrik Hasberg - Special vom 20.02.2019 13:22 Uhr

60 Millionen Dollar für ein Content-ID-System

Interessant ist übrigens die Tatsache, dass Google angeblich rund 60 Millionen US-Dollar in das eigene Content-ID-System investiert hat. Kleinere Plattformen oder Startups könnten solche Uploadfilter entsprechend also unmöglich selbst programmieren, sondern müssen diese Einkaufen. Davon profitieren schließlich wieder die großen Technologieunternehmen, da nur diese in der Lage sind, eine solche Technik umzusetzen. Solche Filterfunktionen könnten monatlich laut der EU etwa 900 Euro kosten und an US-Firmen ausgelagert werden. Diese hätten im Umkehrschluss Zugriff auf das Nutzerverhalten von EU-Bürgern im Internet.

Auch auf Facebook setzen die Betreiber schon seit längerem eine Technologie mit aktiven Uploadfiltern ein, um gegen die illegale Verbreitung von geistigem Eigentum vorzugehen. Diese erkennt Verstöße gegen das Urheberrecht automatisch und unterbindet den Upload.

Leistungsschutzrecht und Gratiseinwilligung

Weiterhin möchte die EU nun unter Artikel 11 das sogenannte Leistungsschutzrecht einführen, das in Deutschland und Spanien in der Vergangenheit bereits eine mehr als schlechte Figur gemacht hat. Suchmaschinen wie Google müssten unter dem neu aufkommenden Leistungsschutzrecht zukünftig für die Verwendung von Überschriften, kurzen Pressetexten oder allgemein Nachrichteninhalten eine Abgabe an die Urheber und Verleger entrichten. Doch auch andere Internetplattformen müssten im Grunde Lizenzgebühren bezahlen, wenn diese auf die Inhalte von Presseverlagen verlinken. Dabei handelt es sich also einfach ausgedrückt um eine „Linksteuer“.

Bereits zum 1. August 2013 ist in Deutschland das ursprünglich umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage in Kraft getreten. Durch eine sogenannte „Gratiseinwilligung“ musste dem Unternehmen Google die Erlaubnis erteilt werden, dass die eigenen Inhalte in Form von Snippets in den Suchergebnissen dargestellt werden dürfen.

Kritiker sehen in dem Leistungsschutzrecht eher ein Geschenk der Politik an einflussreiche Pressverlage. Dadurch soll beispielsweise Goolge dazu gezwungen werden, Verlage an ihren Gewinnen zu beteiligen. Die gewünschte Wirkung ist allerdings nie eingetreten – ganz im Gegenteil. In Spanien hatte Google seinen Dienst Google News bereits ab dem 16. Dezember 2014 komplett eingestellt, da zum 1. Januar 2015 ein noch weitaus strengeres Leistungsschutzrecht in Kraft trat. Andernfalls hätte der Konzern Abgaben an Verlage und Autoren zahlen müssen.

In Deutschland verzichten mittlerweile die meisten Verlage auf dieses Recht, da sie auf die Links von Google und damit eine große Anzahl an Nutzern angewiesen sind. Schließlich winken dadurch eine höhere Reichweite sowie entsprechend höhere Werbeeinnahmen. Google listet also entsprechende Verlage lieber nicht mehr, als für die Inhalte zu zahlen und hat unter Druck somit eigentlich alles richtig gemacht.

Das Ende der Internetkulturen

Eine große Gefahr wäre die neue Reform außerdem für die allgemeinen Internetkulturen und speziell die Meme-Kultur, die vor allem in sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook vorzufinden ist. Schließlich kann ein solches Meme im schlechtesten Fall aus einem urheberrechtlich geschützten Bild, beispielsweise aus einem Film, stammen. Genau so könnten beliebte Gif-Animationen im Internet quasi aussterben. Selbst Zitate oder Vorschauen von Zeitungstexten dürften Nutzer laut des Gesetzesentwurfs nicht mehr auf Plattformen wie Facebook teilen.

Hier stellt sich die Frage, ob ein Algorithmus überhaupt zuverlässig zwischen urheberrechtlich geschützten und nicht geschützten Inhalten unterscheiden kann. Zitate wird ein Algorithmus beispielshalber nicht oder nur teilweise korrekt erkennen können. Genauso wird ein solches System nicht wissen, ob ein bestimmter Screenshots von einer Redaktion oder einer Webseite frei genutzt werden darf.

Das Scheitern von Acta

Im Jahr 2012 ist das Anti-Piraterie-Abkommen namens Acta im Europäischen Parlament gescheitert. Das Abkommen sollte zwar das geistige Eigentum schützen, gefährdete aus Sicht von Kritikern aber den Datenschutz und würde bei Inkrafttreten Reglementierungen ermöglichen und bis hin zu Internetsperren führen.

Anschließend war der Weg frei für Reformen, die das Urheberrecht mit dem Internetzeitalter kompatibel machen sollen. Nun scheinen die Weichen für eine Reform gestellt, die das europäische Urheberrecht und das Internet, wie wir es kennen, grundlegend verändern könnte.

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Schreiberling, Spieleentdecker, praktizierender Perfektionist und Mann fürs Grobe. Außerdem laufender Freizeit-Hobbit, der Katzen liebt. – Hunde gehen auch. „Auch sonst eigentlich ganz ok“.
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