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JP Performance: 270.000 Euro Geldstrafe für YouTube-Star und weitere Ermittlungen

Für den bekannten Auto-YouTuber Jean Pierre Kraemer, besser bekannt als JP Performance, hat der Streit mit seiner Noch-Ehefrau Julia Meck weitere juristische Konsequenzen. Das Amtsgericht Dortmund hat einen Strafbefehl über insgesamt 270.000 Euro gegen den 46-Jährigen erlassen. Hintergrund sind zwei Fälle von Körperverletzung sowie Sachbeschädigung. Gleichzeitig beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft mit einem weiteren Ermittlungsverfahren.

Die Entscheidung wurde am 29. Oktober 2026 bekannt und vom Amtsgericht Dortmund gegenüber dem WDR bestätigt. Der Strafbefehl umfasst 90 Tagessätze zu jeweils 3.000 Euro. Ob Kraemer die Geldstrafe tatsächlich zahlen muss, hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab. Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe war die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.

JP Performance muss möglicherweise 270.000 Euro zahlen

Die juristische Auseinandersetzung geht auf Vorwürfe seiner Noch-Ehefrau Julia Meck zurück. Kraemer hatte sich bereits Ende August öffentlich zu dem Konflikt geäußert und dabei eingeräumt, gegenüber seiner Frau körperlich gewalttätig geworden zu sein. Außerdem bestätigte er, ihr eine Kette vom Hals gerissen zu haben.

Später entschuldigte sich der YouTuber in einem Video bei seiner Noch-Ehefrau.

Das Amtsgericht Dortmund erließ daraufhin einen Strafbefehl wegen zweier Fälle von Körperverletzung und Sachbeschädigung. Die Höhe der Geldstrafe ergibt sich aus 90 Tagessätzen zu jeweils 3.000 Euro.

Die Tagessatzhöhe orientiert sich im deutschen Strafrecht grundsätzlich an den wirtschaftlichen Verhältnissen der betroffenen Person. Aus den festgesetzten 3.000 Euro lässt sich allerdings nicht unmittelbar auf Kraemers tatsächliches Einkommen oder Vermögen schließen.

Ein Strafbefehl ermöglicht eine strafrechtliche Entscheidung ohne vorherige öffentliche Hauptverhandlung. Gegen die Entscheidung kann der Beschuldigte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.

Zum Zeitpunkt der Bestätigung durch das Amtsgericht war der Strafbefehl noch nicht zugestellt. Eine inzwischen erfolgte Zustellung oder ein möglicher Einspruch sind bislang nicht öffentlich bestätigt.

Weitere Ermittlungen gegen den YouTuber laufen

Mit dem Strafbefehl ist die juristische Auseinandersetzung möglicherweise noch nicht abgeschlossen. Wie der WDR berichtet, beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft Dortmund mit einem weiteren Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Kraemer.

Dabei geht es unter anderem um den Verdacht einer falschen eidesstattlichen Versicherung.

Hintergrund ist eine Erklärung, die Kraemer im Rahmen eines Rechtsstreits mit der Bild-Zeitung abgegeben haben soll. Der Rechtsbeistand seiner Noch-Ehefrau hält bestimmte Angaben darin für falsch und erstattete deshalb Strafanzeige.

Ob sich dieser Vorwurf bestätigt, ist Gegenstand der Ermittlungen. Eine strafrechtliche Entscheidung in diesem weiteren Verfahren ist bislang nicht bekannt.

Auch geschäftlich hat die Affäre Folgen

Die öffentliche Auseinandersetzung hat nicht nur juristische, sondern auch wirtschaftliche Auswirkungen auf Kraemer.

Der Unternehmer betreibt mit JP Performance einen der bekanntesten deutschsprachigen YouTube-Kanäle rund um Autos, Tuning und Motorsport. Über die Jahre hat er sich darüber hinaus eine Unternehmensgruppe mit verschiedenen Geschäftsbereichen aufgebaut.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe distanzierten sich mehrere Geschäftspartner von Kraemer. Unter anderem beendete MontanaBlacks Getränkemarke Gönrgy die Zusammenarbeit, während Borussia Dortmund die gemeinsame Kollektion aus dem Verkauf nahm.

Allerdings gab es zuletzt auch eine überraschende Entwicklung: Nachdem zunächst die Schließung mehrerer Unternehmen angekündigt worden war, folgte wenig später eine Kehrtwende mit der Wiedereröffnung mehrerer Betriebe.

Für den YouTuber könnte der Strafbefehl damit nur ein Teil der Folgen sein, die aus der Auseinandersetzung mit seiner Noch-Ehefrau entstanden sind.

Ob es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommt, hängt nun insbesondere davon ab, ob Kraemer gegen den Strafbefehl Einspruch einlegt. Sollte er darauf verzichten und die Entscheidung rechtskräftig werden, wäre das Strafverfahren insoweit abgeschlossen.

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Schreiberling, Spieleentdecker, praktizierender Perfektionist und Mann fürs Grobe. Außerdem laufender Freizeit-Hobbit, der Katzen liebt. – Hunde gehen auch. „Auch sonst eigentlich ganz ok“.

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