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Allgemein: Anwalt: ‚Telekom-Drosselung verstößt gegen das Gesetz‘

Von Dustin Martin - News vom 05.05.2013 12:11 Uhr
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Die Dienste der Deutschen Telekom werden von der Drosselung ausgenommen, zahlende Kunden dürfen sie grenzenlos nutzen. Diese Tatsache kreidet ein IT-Fachanwalt nun an, die Begrenzung der Telekom verstoße gegen das Fernmeldegeheimnis.

Die Tarifänderungen bei der Deutschen Telekom sind derzeit in aller Munde. Dabei wird immer wieder die Abgrenzung der eigenen Dienste von jenen Konkurrenz-Diensten kritisiert. Die Services der Deutschen Telekom beziehungsweise jene, wofür Dritt-Unternehmen zahlen, sind nämlich nicht von der Geschwindigkeitsminderung betroffen.

Dies sei jedoch ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis. Laut IT-Anwalt Thomas Stadler soll auch schon die Ausnahme aus den Datenpaketen bei Mobilfunk-Kunden problematisch sein, hier rückt die Telekom das Musik-Portal Spotify seit Kurzem in das richtige Licht, da der Traffic über jenen Dienst nicht vom Datenvolumen der Nutzer abgebucht wird.

Damit die Abgrenzung von anderen Diensten jedoch stattfinden kann, müsse sich die Telekom laut Stadler erst Zugang zu einigen Informationen des Kunden verschaffen. Im Fernmeldegeheimnis, welches im Telekommunikationsgesetz verankert ist, heißt es jedoch, es sei "untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen."

Die Kollegen von Golem.de haben im Rahmen dieser Umstände bei der Deutschen Telekom nachgefragt. Diese äußerte sich sogleich und nannte die Anschuldigungen des Anwalts "Unsinn". So sei es nicht nötig, den genauen Inhalt der Datenpakete zu kennen, um sie von anderen getrennt verarbeiten zu können.

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