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YouTube: „JuliensBlog“ wegen Volksverhetzung verurteilt

Von Sascha Scheuß - News vom 12.02.2016 08:21 Uhr
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Der YouTuber JuliensBlog wird in seinen nächsten Videos wohl auf seine Wortwahl achten. Wegen Volksverhetzung wurde er nun vor Gericht zu einer Strafe von 15.000 Euro und einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt.

Er gilt als einer der umstrittensten deutschen YouTubern und besitzt mit über 1,3 Millionen Abonnenten einen extrem starken Channel. Neben seinen Rapbattles ist JuliensBlog vor allem für seine Thementalks bekannt, die meist weit unter die Gürtelline gehen. Er beleidigt regelmäßig Randgruppen, seine Zuschauer und macht sich über aktuelle Themen lustig. Zu Zeiten des Bahnstreiks der GDL veröffentlichte er ein Video, in dem er über die Thematik des Streiks sprach und sich über die Lokführer ausließ. Zitat: „Vergasen sollte man die Mistviecher!“.

Diese Wortwahl ist dem jungen YouTuber nun zum Verhängnis geworden und er musste sich für das Video vor dem Amtsgericht Tecklenburg verantworten. Der Vorwurf: Volksverhetzung.

§ 130 Absatz 3 StGB
„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“

Laut Julien schlüpft er in seinen Videos in eine Rolle und meine das, was er sagt, nicht ernst. Er empfindet es als witzig und man solle das alles nicht ernst nehmen. Der Richter sah die Situation ein wenig anders und verurteilte den YouTuber zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren und einer Geldauflage in Höhe von 14.000 Euro, was zwei Monatsgehältern des YouTubers entspricht. Julien legte Einspruch ein, was allerdings abgelehnt wurde, da der Verstoß gegen § 130 StGB bewiesen wurde. Der Richter reduzierte die Haftstrafe um zwei Monate, erhöhte die Bewährung allerdings auf drei Jahre und das Strafgeld auf 15.000 Euro. Außerdem trägt Julien die Kosten des Verfahrens.

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