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Twitch: Medienpolitikerin will Rundfunklizenz von Reichweite abhängig machen

Von Dustin Martin - News vom 29.08.2017 09:37 Uhr
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Die Rundfunklizenz soll nur noch für reichweitenstarke YouTuber und Streamer notwendig sein – und dann auch nur in einer vereinfachten Form. Dafür plädiert die Staatssekretärin Heike Raab, die Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages prüfen soll.

Heike Raab ist eine wichtige Figur im großen Spiel der Rundfunklizenzen. Denn sie koordiniert eine der Arbeitsgruppen, die hinter verschlossener Tür über Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages debattieren und schon vor den Skandalen rund um PietSmiet und Gronkh weitreichende Vereinfachungen forderten.

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Rundfunklizenz für YouTuber und Twitch-Streamer

Die Rundfunkanstalten, Medienpolitiker, YouTuber und Twitch-Streamer sind sich einig: Die Rundfunklizenz funktioniert im Internet nicht. Denn trotz der Beispiele wie Rocketbeans TV müssen insbesondere kleine Livestreamer mit einer Rechtsunsicherheit leben. Heike Raab will das ändern.

Sie schlägt eine „aktive Impressumspflicht“ vor. Das heißt, die Streamer müssen selbst aktiv werden und den Rundfunkanstalten einen gewissen Grad von Transparenz bieten. Darunter könnten unter anderem Name des Streamers, Adresse oder auch eine Telefonnummer fallen.

Große Streamer sollen extra Auflagen bekommen

Raab, als SPD-Politikerin in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz zuständig für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Leiterin der Arbeitsgruppe „Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“, möchte dabei Streamer mit einer großen Reichweite zu mehr Transparenz bewegen. Zudem könnten Prüfungen durchgeführt werden, die beispielsweise die Einhaltung des Jugendschutzes sicherstellen sollen.

Im internationalen Vergleich ist der Vorschlag von Raab kein neuer: Laut EU-Richtlinien gilt schon heute die sogenannte „E-Commerce-Richtlinie“, also eine Angabe des Impressums. Eine aktive Impressumspflicht gibt es unter anderem in Großbritannien. Die deutsche Rundfunklizenz steht ganz alleine da.

Der Vorschlag von Raab ist und bleibt dabei natürlich nur eine Idee. Um eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags zu bewirken, müssen alle Landtage zusammenarbeiten. In verschiedenen Arbeitsgruppen, eine davon speziell für YouTuber und Streamer, soll das umgesetzt werden.

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