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Nintendo: Deutschland klagt gegen eShop-Richtlinien

Von Wladislav Sidorov - News vom 17.12.2018 15:42 Uhr
© Nintendo

Die deutschen Verbraucherzentralen werden gegen Nintendo Klage erheben. Grund dafür ist eine eShop-Klausel, die in den Augen Norwegens gegen europäische Gesetze verstößt. Nintendo zeigte sich bislang nicht zu einem Kompromiss bereit.

Bereits im Februar kündigte der Norwegische Verbraucherschutzrat an, rechtliche Schritte gegen Nintendo zu erwägen. Grund dafür sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nintendo eShops, die gegen EU-Verbraucherrechterichtlinien verstoßen sollen.

Norwegen ist zwar kein Mitglied der Europäischen Union, dafür aber des Europäischen Wirtschaftsraums, in dem die Richtlinie ebenfalls gilt.

Der norwegischen Behörde zufolge sei die Regelung Nintendos, dass Vorbestellungen grundsätzlich nicht storniert werden können, rechtswidrig.

In einem Statement erklärte Nintendo lediglich, dass man der Ansicht Norwegens widerspreche, da der Vertrag des Kaufes nicht widerrufen werden könne. Dieser sei nämlich erfüllt, sobald man das Spiel theoretisch herunterladen könne (zum Beispiel im Falle eines Preloads) und nicht, wenn der Titel tatsächlich spielbar ist. Es handelt sich somit um unterschiedliche Interpretationen der Rechtslage.

Verbraucherzentralen bereiten Klage vor

Der Norwegische Verbraucherschutzrat reichte den Fall an das deutsche Justizministerium weiter, berichtet PressFire. Dies lässt sich damit erklären, dass die europäische Geschäftszentrale in Frankfurt am Main stationiert ist.

Das Justizministerium wiederum leitete die Beschwerde an den Bundesverband der deutschen Verbraucherzentralen weiter, die PressFire zufolge bereits seit August an einer Lösung arbeiten. Angesichts der nicht vorhandenen Einsicht Nintendos soll nun eine Klage vor dem Berliner Landgericht erfolgen.

Weitere Schritte sind für die kommenden drei bis vier Wochen angekündigt. Ein Urteil wird allerdings erst für Ende nächsten Jahres erwartet.

NintendoNintendo: eShop verstößt gegen EU-Recht, Norwegen fordert Klarstellung

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