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Netzkultur: Urteil erklärt Streaming über Kinox.to und Co. für rechtswidrig

Von Franziska Behner - News vom 27.04.2017 08:20 Uhr
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Der europäische Gerichtshof hat in einem überraschenden Urteil entschieden, dass die Grauzone des Streamens auf illegalen Seiten nun ebenso wie das Downloaden von Filmen und Serien rechtswidrig ist.

Zahlreiche Serien-Junkies oder Film-Fans nutzen Internetseiten wie Kinox.to und ähnliche Ableger, um ihren Abend zu füllen. Schon lange ist klar, dass das Downloaden der Filme rechtswidrig ist. Dass aber laut dem aktuellen Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 26. April 2017 auch das Streamen nicht rechtens ist, überraschte viele. 

Dennoch sei es so, dass das rechtswidrige Streamen von Filmen und Serien eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Dieses Urteil bezieht sich nur auf die Nutzer, nicht auf die Anbieter dieser Streams. Im bekannten Blog des Medienanwalts Christian Solmecke, steht folgendes Zitat zu diesem Fall:

Das Urteil kommt überraschend und betrifft neben den Nutzern der zahlreichen Film- und Serienstreamingportalen auch die Konsumenten von illegalen Bundesligastreams. In der Sache ging es zwar zunächst nur um einen externen Streamingplayer, schaut man sich die Urteilsgründe aber an, so lässt sich die Entscheidung auch den Abruf von Seiten wie kinox.to übertragen.

Im Kern gehen die Richter davon aus, dass sich Nutzer immer dann illegal verhalten, wenn sie von der Rechtswidrigkeit des verbreiteten Streams Kenntnis hatten oder diese hätten haben müssen.

Eine Abmahnwelle sei aber eher unwahrscheinlich. Der Endnutzer lässt sich nur über seine IP-Adresse zurückverfolgen, die allerdings von den meisten Streamingseiten nicht gespeichert wird. Allerdings sei hier zu erwähnen, dass die Polizei die Möglichkeit besitzt, Zugriff auf den Server einer solchen Seite zu erhalten. Solmecke dazu:

In solchen Fällen müssen zumindest die Premiumnutzer, die Geld für den Dienst zahlen und so leichter zu ermitteln sind, mit Forderungen der Rechteinhaber rechnen.

Im offiziellen Pressetext des Beschlusses können weitere Informationen entnommen werden. Wer sich lieber bewegte Bilder ansieht, kann sich auf diesem Youtube-Kanal von Christian Solmecke und seinen Partnern regelmäßig über verschiedene Urteile informieren. Vor wenigen Stunden ging auch zu diesem Fall ein Video online.

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