PLAYCENTRAL NEWS Artikel 13

Artikel 13: Twitch kündigt neuen Livestream zur Urheberrechtsreform an

Von Redaktion PlayCentral - News vom 13.04.2019 12:54 Uhr

Artikel 13 soll kommen und könnte das Internet, wie wir es kennen, aufgrund der umstrittenen Upload-Filter für immer verändern. Wir informieren euch hier rund um die Uhr über die aktuellen Entwicklungen zur Urheberrechtsreform der Europäischen Union.

Update vom 13. April 2019

Der Livestream-Anbieter Twitch hat ein neues Panel angekündigt, das sich mit der bevorstehenden Urheberrechtsreform beschäftigt. Laut eigenen Angaben habe man eine Gruppe an Experten eingeladen, die der Diskussionsrunde beiwohnen werden.

Auf dem Panel soll es unter anderem darum gehen, was die Urheberrechtsreform überhaupt ist und was aktuell passiert. Der Livestream startet hier morgen um 16:30 Uhr deutscher Zeit.

Update vom 10. April 2019

Bundeskanzlerin Angela Merkel will, dass die Bundesregierung der Urheberrechtsreform am Montag im Rat der Europäischen Union zustimmt. Das berichtet Politico. Die Unionsparteien lehnen jedoch den Vorschlag von Bundesjustizministerin Katarina Barley (siehe unten) ab und will sich damit auch den Vorschlägen der eigenen Netzexperten widersetzen. Unklar ist, wie die Haltung der SPD dazu sein wird, die heute im Rechtsausschuss des Bundestages einen Tagesordnungspunkt der FDP ablehnte.

Heute hat sich in einem Gastbeitrag auf Vice der Bundesvorsitzende der Jungen Union, Tilman Kuban, zum Thema gemeldet. Er bezeichnet die Direktive als „fatal“ und fordert, dass CDU und CSU die jüngeren Abgeordneten zu Rate ziehen sollten. Die Lebenswirklichkeit unserer Generation würde im Europäischen Parlament keine große Rolle spielen, was zu bedauern sei. Kuban fordert, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzen muss, die Uploadfilter zu stoppen.

Update vom 05. April 2019

Deutschland wird der Urheberrechtsreform im Rat der Europäischen Union zustimmen. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf ein Schreiben, das von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) verfasst wurde.

Allerdings knüpft Barley ihre Zustimmung an ein fünfseitiges Protokollschreiben, in dem „unverzichtbare Voraussetzungen“ aufgelistet werden. So heißt es, dass Deutschland „bei der Umsetzung des Artikels 17 [sich] von dem Ziel leiten lassen [lässt], ohne das Instrument der Upload-Filter auszukommen“.

Des Weiteren soll die „Pflicht zur umfassenden Kontrolle und Ahndung von Urheberrechtsverletzungen“ nur für besonders große Plattformen wie Facebook gelten. Nach welchem Schlüssel dies bestimmt wird, ist allerdings unklar.

Stimmt Deutschland im Rat der Europäischen Union zu, wird die Richtlinie mit aller Wahrscheinlichkeit durchkommen.

Update vom 02. April 2019

Am 15. April 2019 wird der Rat der Europäischen Union über die Urheberrechtsreform abstimmen. Das geht aus einem Dokument hervor, das vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde und PlayNation vorliegt.

Die Abstimmung erfolgt in der Zusammensetzung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei. Die Position der Bundesregierung wird somit von der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) vertreten.

Kritisiert wird, dass der Richtlinienentwurf somit in die Zuständigkeit eines Rates fällt, der sich thematisch normalerweise nicht damit befasst. Dies ist jedoch schon des Öfteren vorgekommen, unter anderem bei der Abstimmung über „ACTA“. Jedoch ist zu beachten, dass der Rat für Landwirtschaft und Fischerei deutlich häufiger tagt als andere. Dennoch wird gewünscht, dass die Abstimmung lieber zu einem späteren Zeitpunkt über den Rat für Justiz und Inneres erfolgen sollte.

Die Urheberrechtsreform könnte noch durchfallen, wenn sich mehrere Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union gegen die Urheberrechtsreform stellen. Erforderlich ist jedoch eine Blockade durch eines der größeren Länder, vorzugsweise Deutschland. Beobachter sind jedoch der Ansicht, dass die Bundesregierung für die Reform plädieren wird.

Update vom 28. März 2019

Julia Reda, eine der federführenden Kritikerinnen der Urheberrechtsreform, hat ihren Austritt aus der Piratenpartei angekündigt. Sie warnt gleichzeitig davor, der Partei bei der kommenden Europawahl am 26. Mai die Stimme zu geben.

Grund dafür sei Gilles Bordelais, ein ehemaliger Mitarbeiter ihres Büros und derzeit auf dem zweiten Platz der Wahlliste der Piratenpartei. Sollte die Piratenpartei die Hürde von 1,6 Prozent übertreffen, dann werde Bordelais nach dem Spitzenkandidaten Patrick Breyer ins Parlament gewählt.

Bordelais wird vorgeworfen, mehrere weibliche Angestellte des Parlaments sexuell belästigt zu haben. Auch der „Beratende Ausschuss Mobbing und Mobbingpräventation am Arbeitsplatz“ des Europaparlaments hat in einer Untersuchung festgestellt, dass „Aspekte seines Verhaltens sexuelle Belästigung darstellen“. Bordelais soll des Weiteren die Arbeit gegen die Urheberrechtsreform aufgrund seines Verhaltens massiv gestört haben.

Für Reda wäre es das Schlimmste, „wenn am Ende der Mensch, der meiner Arbeit am meisten geschadet hat, von eurem Enthusiasmus und unserem Kampf gegen Artikel 13 profitiert und deshalb ins Parlament gewählt wird“.

Als Bordelais auf die Liste gesetzt wurde, seien etwaige Beschwerden noch nicht bekannt gewesen, weshalb Reda noch für ihn geworben habe. Wenige Tage danach soll es zum ersten gemeldeten Vorfall gekommen sein.

Reda erklärt, dass Bordelais nicht mehr von der Liste genommen werden kann und der Bundesvorstand der Piratenpartei zuvor gehofft habe, dass er freiwillig zurücktreten werde. Sein Versprechen, bei einer positiven Untersuchung des Ausschusses nicht antreten zu wollen, habe er gebrochen. Er habe sogar seine Wahldokumente eingereicht, um zugelassen zu sein.

Bei der Europawahl 2019 wird Julia Reda nicht erneut antreten. Sie wird andere europäische Piratenparteien und den deutschen Spitzenkandidaten Patrick Breyer weiterhin unterstützen.

Update vom 27. März 2019

Bei der Abstimmung über die Urheberrechtsreform kam es im Europäischen Parlament offenbar zu Unregelmäßigkeiten. Das berichtet die tagesschau unter Berufung auf Informationen des ARD-Hauptstadtstudios.

Der Antrag, Änderungen an der Urheberrechtsreform vorzunehmen, scheiterte mit nur fünf Stimmen Unterschied nur knapp. Allerdings sollen mehrere Abgeordnete sich verwählt und ihre Stimme im Anschluss korrigiert. Jetzt wären zehn weitere Abgeordnete nun doch für den Antrag, damit hätte er eine Mehrheit gehabt.

Tiemo Wölken, Mitglied des Europäischen Parlaments für die SPD, erklärte gegenüber der tagesschau, dass es nicht ungewöhnlich sei, sich zu vertun. Grund dafür sei die immense Menge an Abstimmungen, Anträgen, mangelhaften Übersetzungen und anderen Belangen der Geschäftsordnung. Da könne es schon mal passieren, dass man den eigentlich vorliegenden Antrag verwechselt. Selbst wenn der Antrag für Änderungen angenommen worden wäre, bedeute das nicht, dass die einzelnen Änderungspunkte tatsächlich durchgekommen wären – die Chance bestand jedoch.

Vertan hätten sich dem ARD-Hauptstadtstudio zufolge demnach mindestens zwei schwedische, ein litauischer und ein deutscher Abgeordneter. Die Verwirrung über den tatsächlich vorliegenden Antrag konnte sogar im Livestream vernommen werden: Parlamentspräsident Antonio Tajani fragte nach, ob jeder wüsse, wofür er gerade stimmen würde.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Abstimmung dennoch als gültig anerkannt. Neuwahlen soll es wohl nicht geben. Wölken erklärte auf Twitter, dass er sich diesbezüglich für eine Überarbeitung der Geschäftsordnung einsetzt.

Update vom 26. März 2019

Die Abstimmung zur Urheberrechtsreform fand heute statt. Sie wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Alle Informationen dazu:

Artikel 13Artikel 13: Europäisches Parlament stimmt für Urheberrechtsreform

Update vom 23. März 2019:

In ganz Europa wird heute gegen die Auswirkungen der geplanten Urheberrechtsreform demonstriert. Der Großteil der angemeldeten Kundgebungen wird jedoch in Deutschland erfolgen, für Länder wie beispielsweise Spanien sind nach derzeitigem Stand keinerlei Proteste vorgesehen.

Alleine in München sollen mehr als 50.000 Demonstranten unterwegs sein. In Hamburg sollen es aktuell 6.000 sein, 4.000 in Düsseldorf, 10.000 in Köln und in Berlin sollen weitere 15.000 unterwegs sein. Derzeit geht man von mindestens 100.000 Demonstranten in ganz Deutschland aus, hinzukommen die Proteste in anderen Teilen Europas. 

Insgesamt sollen 200.000 Demonstranten in ganz Europa unterwegs gewesen sein, wie die Veranstalter am Abend erklärten..

Hier ist ein Terminplan für die Demonstrationen:

Update vom 22. März 2019:

Im Rahmen der Pressekonferenz zur Urheberrechtsreform soll Axel Voss, zuständiger Berichterstatter und Befürworter der Reform, bestätigt haben, dass die Verlage mit schlechter Wahlberichterstattung drohen, sollte ein Abgeordneter nicht für die Richtlinie stimmen.

Auch wenn derzeit davon die Rede ist, dass Voss die Drohungen explizit bestätigt habe, ist dies nicht wahr. Tatsächlich ist es nicht eindeutig, ob Voss sich auf die Drohungen oder auf den allgemeinen Lobbyismus durch die Verlage bezog.

Voss sagt nämlich „ja“ zur Frage, ob Verlage an ihn herangetreten sind und ein knappes „nein“ zur Behauptung, dass die Verlage ihm gedroht hätten.

Kurz darauf erfolgt die Frage, ob „das stattgefunden hat“, auf die Voss wiederum mit dem vielzitierten „ja, natürlich findet das alles statt“ entgegnet. Dies bezieht sich jedoch aufgrund des Geprächsverlaufs eher auf die Tatsache, dass sich neben den Internetunternehmen und -nutzern auch die Verlage an ihn gewandt haben und nicht ausdrücklich auf die angeblichen Drohungen.

Natürlich lässt sich dies nicht mit aller Sicherheit sagen, Voss selbst erklärte im Anschluss, dass es keine Drohungen gegeben habe. Auch mehrere Kritiker der Urheberrechtsreform pflichten ihm bei und sind der Ansicht, dass Voss sich mit der Antwort nicht explizit auf die Behauptungen bezog. Sie merken jedoch an, dass sowohl die Frage als auch die Antwort nicht eindeutig genug formuliert seien.

So oder so: Voss hat die Drohungen nicht explizit bestätigt.

Update vom 22. März 2019:

In der endgültigen Abstimmungsvorlage, die vom Europäischen Parlament in dieser Woche veröffentlicht wurde, wurden die Artikel neu geordnet. Der Artikel 11 wird nun unter Artikel 15 geführt, der Artikel 12 unter Artikel 16 und der Artikel 13 fortan unter 17.

Die Neuordnung war erforderlich, damit in der endgültigen Fassung eine ordentliche Aufführung der jeweiligen Punkte gelistet wird. Julia Reda von der Piratenpartei warnt davor, dies als Verschwörung anzusehen, da weiterhin beide Bezeichnungen auf der Abstimmungsliste geführt werden.

Inhaltlich hat sich allerdings nichts geändert.

Update vom 21. März 2019:

Der Termin für die finale Abstimmung zur Urheberrechtssreform steht fest. Es soll zum frühstmöglichen Zeitpunkt soweit sein, nämlich den 26. März 2019 um exakt 12:30 Uhr.

Am Samstag finden in ganz Europa Demonstrationen gegen die Reform statt.

Wie es dazu kam, lest ihr hier:

Artikel 13Artikel 13: Wie, wer, was und warum: Die Chronologie einer umstrittenen Urheberrechtsreform

Update vom 21. März 2019:

Wie angekündigt, ist die deutschsprachige Wikipedia am heutigen Donnerstag, den 21. März 2019 für insgesamt 24 Stunden lang nicht erreichbar. Dadurch möchte man gegen die geplante Urheberrechtsreform der Europäischen Union protestieren.

Update vom 16. März 2019:

Auf Initiative des Generalsekretärs Paul Ziemiak haben die Rechts- und Digitalpolitiker der CDU einen Kompromiss zum Urheberrecht erarbeitet. In der nationalen Auslegung der Richtlinie soll folgendes beachtet werden:

„Für die nationale Umsetzung der Urheberrichtlinie werden wir folgendes Modell umsetzen, das Uploadfilter verhindert. Unser Grundsatz ist dabei: Bezahlen statt Blocken. Es wird keine Uploadfilter geben.

Das bedeutet: Alle Inhalte können hochgeladen werden. Unterhalb einer zeitlichen Grenze sind Uploads von Lizenzgebühren frei. Oberhalb einer zeitlichen Grenze muss die Plattform für urheberrechtlich geschützte Werke, die einen digitalen Fingerprint (Kennzeichnung des Urhebers) haben, Lizenzen erwerben. Das ist der Normalfall.

Alternativ kann der Rechteinhaber auch auf seine Rechte verzichten oder die Löschung verlangen. Im Übrigen gilt eine gesetzlich verpflichtend ausgestaltete Pauschallizenz.

Damit hat jeder Urheber die Möglichkeit, für sein Werk eine Vergütung zu bekommen. Für Plattformen entfällt durch die pauschale Lizenzvereinbarung die individuelle Überprüfungspflicht auf Urheberrechtsverletzungen vor Upload nach Artikel 13. Damit entfällt auch die Notwendigkeit diese zu filtern und die Gefahr eines Overblockings.

Private Nutzer werden in jedem Fall und im Sinne der Richtlinie von einer Haftung für Urheberrechtsverletzungen bei Uploads befreit. Es gibt somit einen freien Interessensausgleich zwischen Nutzern, Urhebern und Plattformen.

Rechtlich stellt das Modell der Pauschallizenz eine Schranke zum Urheberrecht dar."

Oppositionspolitiker begrüßen zumindest die Intiative, solche Uploadfilter zu vermeiden. Allerdings sind sie der Ansicht, dass der Vorschlag der CDU einerseits zu spät kommt und andererseits Lücken aufweist.

Kritisiert wird, dass diese Regelung nur für Deutschland gelte und der Rest der Europäischen Union „ihrem Schicksal überlassen" werde. Allerdings zeige der Vorschlag, dass Artikel 13 weiter an Unterstützern verliert.

Politwissenschaftler Dimitar Dimitrov ist der Ansicht, dass die CDU mit dem Vorschlag zugibt, dass Artikel 13 „Zensurpotential" aufweise. Er mache sich um die freie Meinungsäußerung in Deutschland keine Sorgen, doch in „Bulgarien, Ungarn, Polen und Rumänien drücken wir fast-authoritären Regierungen Instrumente in die Hand".

Tiemo Wölken erwidert, dass er einen solchen Vorschlag bereits im Sommer letzten Jahres unterbreitet habe, dies aber von Axel Voss ignoriert wurde.

Update vom 15. März 2019:

Im Bonner Büro von Axel Voss, dem Berichterstatter der Urheberrechtsreform, ist eine Bombendrohung eingegangen. Diese wurde in einem Internetforum ausgesprochen, in dem erklärt wurde, dass man eine Bombe platziert habe. Seitens des Nutzers wurde erklärt, dass diese hochgehen würde, sollte das Europäische Parlament dem Richtlinienentwurf in der kommenden Woche zustimmen.

Gegenüber dem General-Anzeiger erklärte Voss, dass die Polizei inzwischen Ermittlungen gegen Unbekannt eingeleitet habe. Voss sehe sich eigenen Angaben nach seit Monaten permanenten Anfeindungen und Beleidigungen ausgesetzt.

Auf Twitter verurteilten Tiemo Wölken und Julia Reda die Bombendrohungen.

Update vom 13. März 2019:

Der deutsche Bundestag debattiert heute im Rahmen einer „Aktuellen Stunde" über die Urheberrechtsreform. Die Sitzung wurde von der Fraktion der Linken angeordnet. Es soll unter anderem diskutiert werden, welche Auswirkungen die Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit haben könnte.

Update vom 08. März 2019:

Die deutschsprachige Wikipedia hat angekündigt, dass sie am 21. März 2019 für 24 Stunden lang nicht erreichbar sein wird. Damit wolle man gegen die geplante Urheberrechtsreform der Europäischen Union protestieren.

Der Protest wurde von den stimmberechtigten Nutzern im Rahmen einer mehrphasigen Abstimmung beschlossen.

Update vom 04. März 2019:

Manfred Weber, der Fraktionsvorsitzender der EVP, soll eine Vorverlegung der Abstimmung über die Urheberrechtsreform beantragt haben. Das berichtet zumindest Julia Reda, Mitglied des Europäischen Parlaments für die Piratenpartei.

Die Abstimmung sollte demnach bereits in der kommenden Woche und nicht wie geplant zwischen dem 25. und dem 28. März stattfinden. Die Entscheidung darüber sollte bei einem Treffen der Fraktionsvorsitzenden erfolgen, das für Donnerstag geplant ist. Die Grünen haben sich bereits dafür ausgesprochen, dagegen stimmen zu wollen.

Reda vermutet, dass Weber damit den öffentlichen Protesten ausweichen wollte, die für den 23. März in zahlreichen europäischen Großstädten angekündigt sind.

Nachdem sein Büro ein entsprechendes Dokument zunächst dementierte, stellte sich Weber am Abend den Fragen der ARD. Dem „Bericht aus Berlin" erklärte er, keine Verschiebung des Abstimmungstermins zu planen.

Update vom 2. März 2019

Aktualisierung von 17:05 Uhr:

Die Demonstration in Berlin löste im Anschluss enorme Kritik aus. Sowohl inhaltlich als auch organisatorisch habe es im Vergleich zu früheren Demos in Köln Schwächen gegeben.

Dennis Brammen erklärt beispielsweise, es habe „zu viel Musik, zu wenig Sprachchor, dafür Techno“ gegeben. Peter Smits stimmt seinem Kollegen zu und fügt an, dass es für viele „die erste Demo war. Sehr viele nette Menschen, aber bei der Demo an sich gibt es Verbesserungspotential".

Alexander Böhm schreibt auf Twitter, es habe zu viel Selbstdarstellung durch Artikel 13" gegeben, „haufenweise falsche Infos" seien verbreitet worden. Gibts für die nächsten Demos noch Tickets? Wo finden Autogrammstunden statt? Und vor allem: Wo gibts Wurstbuden?"

Gronkh schreibt, dass Demonstrationen nicht dafür da sind, „Promo-Veranstaltungen für eigene Interessen" darzustellen.

Die Kritiker der Demonstration geben jedoch zusätzlich zu Bedenken, dass es dennoch löblich sei, dass die Menschen auf die Straße gehen.

Original von 13:30 Uhr:

In Berlin hat eine weitere große Demonstration gegen Artikel 13 begonnen. Vor dem Sitz des Axel-Springer-Verlags haben sich mehrere tausend Menschen versammelt, genaue Zahlen sind zur Stunde noch nicht bekannt. Die Demo verläuft weiter zum Justizministerium, zur Vertretung der EU-Kommission und abschließend zum Brandenburger Tor.

Vor Ort sind unter anderem die YouTuber von PietSmiet, der Verein "Safe the Internet" und weitere Vertreter.

Update vom 26. Februar 2019

Heute wird auf Twitch ein Livestream stattfinden, der direkt vom Streaminganbieter organisiert wird. Das Unternehmen führt dabei die in Deutschland federführenden Kritiker Julia Reda (Piratenpartei) und Tiemo Wölken (SPD) mit den Streamern P4wnyhof und Pala zusammen.

Die vier Personen werden zusammen Mario Kart spielen und über die möglichen Auswirkungen der Urheberrechtsreform reden.

Der Stream startet heute um 18 Uhr hier:

Hier klicken, um den Inhalt von player.twitch.tv anzuzeigen

Update vom 23. Februar 2019

Am heutigen Samstag wird in Köln abermals eine Demonstration gegen die vor wenigen Tagen präsentierte Urheberrechtsreform der Europäischen Union stattfinden. Unterstützt und begleitet wird sie von YouTubern wie Rewi, Sturmwaffel, Herr Newstime, Sebastian von PietSmiet sowie Christian Solmecke.

Die Demonstration startet um 13 am Neumarkt und verläuft bis zum Ottoplatz. Polizeiangaben zufolge sind 3.000 Personen angemeldet.

Update vom 21. Februar 2019

Am Samstag wird in Köln erneut eine Demonstration stattfinden. Erneut haben diverse YouTuber und Streamer zur Teilnahem aufgerufen.

Die Demo startet am 23. Februar um 13 Uhr und wird am Neumarkt in Köln beginnen. Die Veranstalter hoffen auf zahlreiches Erscheinen und bitten um einen "friedlichen und lauten" Auftritt.

Update vom 21. Februar 2019

Gestern hieß es seitens der SPD, dass man sich regierungsintern gegen Artikel 13 eingesetzt habe, schließlich aber aufgrund des Drucks durch das Kanzleramt dennoch zustimmen musste (siehe Statement von Katarina Barley weiter unten). Jetzt erklärt Helge Braun, Chef des Bundeskanzleramts, dass dies nicht seiner Ansicht entspreche.

Barley sei sehr wohl in der Lage gewesen, innerhalb des Ministerrats dem Artikel 13 zu widersprechen. So habe Barley letztendlich dem Kompromiss zugestimmt, hätte sich bei der Abstimmung aber auch einfach enthalten können, um ihrem Protest Ausdruck zu verleihen.

Update vom 20. Februar 2019

Laut Julia Reda von der Piratenpartei hat die große Koalititon dem Deal zur Urheberrechtsreform im Rat zugestimmt, wodurch es nun eine Mehrheit gibt. Damit wurde die im Koalitionsvertrag erklärte Ablehnung von Upload-Filtern ignoriert.

"Gegen den Deal zum #Urheberrecht haben gestimmt: Niederlande, Luxemburg, Finnland, Italien und Polen, weil Interessen der Bevölkerung und europäischer Unternehmen zu kurz kamen. Hier ihr Statement: #uploadfilter #merkelfilter #saveYourInternet #Artikel11"

Mittlerweile hat sich auch Bundesjustizministerin Katarina Barley zur Entscheidung der Bundesregierung geäußert:

Bezüglich des Koalitionsvertrages werden in den sozialen Netzwerken derzeit diverse Missinformationen verbreitet. So wird behauptet, dass der Bruch des Koalitionsvertrages eine Klage rechtfertigen kann. Tatsächlich ist es aber so, dass der Koalitionsvertrag kein Vertrag im rechtlichen Sinne ist, sondern lediglich eine Absichtsvereinbarung. Die darin erklärten Ziele müssen nicht zwingend umgesetzt werden, sondern ebnen lediglich den Weg für die Zusammenarbeit zwischen den Koalitionsparteien. Natürlich kann eine der Parteien aufgrund des gebrochenen Wortes aber den Fortbestand der Koalition in Frage stellen.

Update vom 20. Februar 2019

Es scheint immer wahrscheinlicher, dass Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform und damit Upload-Filter kommen werden.

Erst am gestrigen Nachmittag vermeldete SPD-Europaabgeordneter Tiemo Wölken über Twitter, dass Artikel 13 ohne Upload-Filter nicht an Justizministerin Katarina Barley scheitern wird. So habe die SPD-Politikerin versucht, Helge Braun, Chef des  Bundeskanzleramtes, Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie sowie Bundeskanzlerin Angela Merkel davon zu überzeugen, Richtlinien ohne Artikel 13 auf den Weg zu bringen. Er hoffe, dass die CDU den Ernst der Lage erkannt habe.

Nun scheint es so, dass Angela Merkel Artikel 13 mit Upload-Filtern unbedingt durchsetzen möchte und dabei die fachlichen Bedenken von Katarina Barley ignoriert.

„Deutschland wird heute auch dem #Artikel 13 zustimmen. Auch Peter Altmaier ignoriert damit #Koalitionsvertrag“.

Nun kommt es auf die Abstimmung im Europaparlament an. Dadurch ist die geplante Demonstration gegen Artikel 13 am 23. März in Berlin noch wichtiger denn je. Die finale Abstimmung durch das Parlament findet voraussichtlich Ende März oder Anfang April statt, also rund einen Monat vor den Europawahlen am 26. Mai.

Update vom 18. Februar 2019

Die Initiatoren der Petition gegen die EU-Urheberrechtsreform haben am heutigen Montag Justizministerin Katarina Barley die mehr als 4,7 Millionen Unterschriften übergeben. Dabei befanden sich alle Unterschriften ausgedruckt auf Papier. Insgesamt zehn volle Kisten konnten der SPD-Politikerin somit übergeben werden.

Zu den Initiatoren, die vor Ort dabei waren, zählten unter anderem LeFloid, HerrNewstime, HandOfBlood, RobBubble, Christoph Krachten, MrTrashpack sowie Julia Reda, Mitglied der Piraten-Partie sowie des Europäischen Parlaments.

NetzkulturNetzkultur: 2.000 Menschen demonstrierten auf der Kölner Domplatte gegen Artikel 13

Update vom 13. Februar 2019

Justizministerin Katarina Barley wird am kommenden Montag, den 18. Februar 2019 die mit 4,7 Millionen Unterschriften größte europäische Petition offiziell entgegen nehmen.

Hier geht's zur Petition!

Originalmeldung vom 11. Februar 2019

Die sogenannten Uplad-Filter sind offenbar alles andere als weg vom Tisch. Deutschland und Frankreich konnten sich bislang lediglich nicht einigen, für welche Webseiten-Betreiber diese gelten sollen. Dies sei ein Hauptgrund für die Verzögerung der EU-Urheberrechtsreform gewesen.

Frankreich bestand darauf, dass Artikel 13 für alle Plattformen im Internet gilt, die profitorientiert sind. Dabei spiele die Größe der jeweiligen Webseite keine Rolle. Unternehmen sollen zeigen, dass sie alles unternommen haben, um das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu verhindern. Deutschland wollte hingegen verhindern, dass kleinere Firmen wie Start-ups unter Artikel 13 fallen. Unternehmen, die jährlich unter 20 Millionen Euro Umsatz machen, sollten ursprünglich nicht unter diese Regelung fallen.

NetzkulturNetzkultur: Der Kampf ist verloren: EU-Parlament stimmt für Antrag, der Uploadfilter vorsieht

Die drei Kriterien für Upload-Filter

Nun haben sich beide Seiten geeinigt und festgelegt, welche Firmen nicht von Upload-Filtern betroffen sind.

Nur Unternehmen, die die folgenden drei Kriterien erfüllen, sind entsprechend ausgenommen:

  • Die Plattform/Webseite darf nicht älter als 3 Jahre sein
  • Die Plattform/Webseite hat unter 5 Millionen Nutzer im Monat
  • Die Plattform/Webseite hat weniger als 10 Millionen Euro Umsatz im Jahr

Dabei reicht es nicht aus, wenn nur ein Kriterium erfüllt wird. Eine Plattform/Webseite muss alle drei Kriterien erfüllen, um nicht von den Upload-Filtern betroffen zu sein. Es ist also nicht schwer vorzustellen, dass dadurch vor allem auch sehr viele kleinere Firmen und Start-up-Unternehmen betroffen sein werden.

Damit hat Deutschland Frankreich Zugeständnisse gemacht und auf die eigenen Vorgaben verzichtet. Hierbei handelt es sich um die bislang extremste Version von Artikel 13. Laut einem Blogpost von Julia Reda, Piraten-Politikerin und Mitglied im Europaparlament, werden selbst jüngeren Plattformen „völlig unerfüllbare Pflichten“ auferlegt, die "sie in den Ruin treiben würden.“ Interessant ist außerdem, dass sich die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD damit in einen direkten Konflikt mit ihrem Koalitionsvertrag begibt, der noch kein Jahr alt ist und „Upload-Filter“ explizit als unverhältnismäßig ablehnt.

Als Beispiel wird von Reda, die Plattform Patreon genannt. Dabei handelt es sich um eine Crowfunding-Plattform, die sich dafür einsetzt, dass ihre Nutzer einfach und direkt einen selbstbestimmten Geldbetrag von ihren Unterstützern erhalten können. Patreon würde aber keines der drei Kriterien erfüllen.

Eine Umsetzung von Artikel 13 könnte durch diese Einigung nun deutlich schneller vorankommen als zuvor angenommen. Die übrigen Mitgliedsländer sind nun dazu angehalten, sich in dieser Woche auf den neuen Vorschlag zu einigen. Anschließend könnten der Rat, die Kommission und das Parlament ihren Trilog fortsetzen. Die Mitgliedsländer stehen jetzt also unter dem Druck, eine Vereinbarung zu erzielen.

Webseitenbetreiber außerhalb der EU könnten durch die Durchsetzung der Upload-Filter dazu veranlasst werden, sämtliche EU-Nutzer durch Geoblocking einfach auszusperren.

NetzkulturNetzkultur: Was bedeutet Artikel 13 eigentlich?

Was können wir tun?

Ihr könnt eure Abgeordneten kontaktieren sowie eure Wahlkreisbüros anrufen und verlangen, dass dieser Deal abgelehnt wird. Außerdem könnt ihr euch der mit 4,6 Millionen Unterstützern größten Petition aller Zeiten anschließen.

„Eine Million Stimmen wurden leider ignoriert. Wir brauchen für die nächste Abstimmung so viele Unterzeichner wie möglich. Es finden noch die letzten Treffen des Trilogs bis Ende Februar statt. Dann wird der geänderte Text dem EU-Parlament zur finalen Abstimmung übergeben. Im März/April wird es nach der vermutlichen Annahme dieser Version an den jeweiligen EU-Mitgliedsländern liegen, die Gesetze so weit anzupassen oder neu zu formulieren, dass sie der EU-Richtlinie entsprechen.“

Hier geht's zur Petition!

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