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Allgemein: Lootboxen laut Jugendschutz kein Glücksspiel!

Von Patrik Hasberg - News vom 13.10.2017 11:11 Uhr
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Würden sogenannte Lootboxen offiziell als Glücksspiel gelten, dürften entsprechende Spiele nur noch an Erwachsene verkauft werden. Die Jugendschutzorganisation ESRB sowie die in Deutschland zuständige USK haben nun offiziell entschieden und eine klare Aussage getroffen.

Lootboxen sind derzeit präsenter, als je zuvor und zudem ein heiß diskutiertes Thema. Dies liegt vor allem an aktuellen Spielen wie Mittelerde: Schatten des Krieges, Assassin's Creeds: Origins sowie Star Wars: Battlefront 2.

Star Wars Battlefront 2Star Wars: Battlefront 2: Lootboxen sind Pay-to-Win

Lootboxen laut Jugendschutz kein Glücksspiel

Obwohl Battlefront 2 und der neueste Assassin's Creed-Ableger noch überhaupt nicht im Handel erhältlich sind, wird bereits heftig über die darin enthaltenen Lootboxen diskutiert. Kritiker fordern schon seit längerem, dass solche Ingame-Kisten in Zukunft von Rechts wegen als Glücksspiel deklariert werden. Schließlich sei im Vorfeld nicht klar, welche Inhalte sich in den Boxen befinden. Außerdem ist es bei Mittelerde: Schatten des Krieges möglich Echtgeld auszugeben, um entsprechende Kisten zu erwerben – die Preise fallen dabei recht happig aus. Viele Kritiker unterstellen dem Lootbox-System außerdem einen gefährlichen Suchtcharakter, ähnlich wie beim Glückspiel.

Allerdings hat die amerikanische Jugendschutzorganisation ESRB (Entertainment Software Rating Board) in den USA der Forderung jetzt eine klare Absage erteilt. Innerhalb einer Mail an die Kollegen von Kotaku, argumentierten die Verantwortlichen der ESRB wie folgt:

"Für die ESRB zählen Lootboxen nicht als Glücksspiel. Zwar enthalten diese Mechaniken ein Zufallselement, aber der Spieler enthält stets garantierten Ingame-Inhalt (selbst wenn er leider manchmal etwas bekommt, das er nicht will). Wir halten es für ein ähnliches Prinzip wie Sammelkartenspiele: Manchmal werdet ihr eine Packung öffnen und die brandneue folierte Karte ziehen, auf die ihr schon lange ein Auge geworfen habt. Aber manchmal werdet ihr eine Packung voller Karten erhalten, die ihr bereits besitzt."

Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) schreibt in einer E-Mail: "Glücks- und Gewinnspielelemente (im Internet) werden in Deutschland bisher prinzipiell nicht im Rahmen einer Jugendschutzvorgabe geregelt, sondern durch den Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) und den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) reguliert. Als Glücksspiel gelten nur solche Spiele, bei denen der Spieler gegen ein Entgelt eine Gewinnchance erwirbt und der Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die von Ihnen angesprochenen Lootboxen, einarmige Banditen oder ähnliche Gewinnspiel-Modelle, die gegen eine Entgelt ein zufällig generiertes Item vergeben, gelten nach üblicher Auffassung bisher nicht als Glücksspiel. Eine Gewinnausschüttung im gesetzlichen Sinne des 'Glücksspiels' ist bei den meisten Spielen unwahrscheinlich, entscheidend bei dieser Definition ist, ob man Geld gewinnen kann – nicht ob man etwas einsetzt, was man ohnehin nicht wiederzurücktauschen kann."

Spieler erhalten bei dem System der Lootboxen also immer und in jedem Fall einen Ingame-Gegenstand als Gegenleistung, ob der Spieler damit letztendlich aber zufrieden ist, ist eine andere Sache. Beim Glücksspiel kann aber auch der gesamte Einsatz verloren gehen, ohne einen Gegenwert zurück zu bekommen. Hätte die ESRB zugunsten der Kritiker Lootboxen als Glücksspiel eingestuft, dürften diese erst ab 18 Jahren verkauft werden, was gravierende Auswirkungen für entsprechende Spiele und die dahinterstehende Industrie bedeuten würde.

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Schreiberling, Spieleentdecker, praktizierender Perfektionist und Mann fürs Grobe. Außerdem laufender Freizeit-Hobbit, der Katzen liebt. – Hunde gehen auch. „Auch sonst eigentlich ganz ok“.
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